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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

may agency Harich & Gutsch GbR, Rottendorfer Straße 102, 97074 Würzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Yanice Harich und Anatolij Gutsch – nachfolgend „may agency“ genannt ­– ist eine Agentur, die umfangreiche Leistungen in den Bereichen Werbung, Design und Marketing anbietet.

 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sollen das Rechtsverhältnis zwischen may agency und dem jeweiligen Kunden umfassend und auf verständliche Weise regeln. Aus diesem Grund werden vorab einige Begrifflichkeiten zum besseren Verständnis der Regelungen erläutert:

 

Dienstleistungen: Dienstleistungen sind Leistungen, bei denen may agency die Erbringung einer Leistung schuldet, jedoch keinen Erfolg.

 

Werkleistungen: Werkleistungen sind Leistungen, bei denen may agency ein fertiges Werk schuldet.

§ 1 Geltungsbereich, Änderung
  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen may agency und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, may agency hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
     

  2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
     

  3. may agency behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Vorschriften, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder technischer Entwicklungen. Hauptleistungspflichten (bisheriger Leistungsumfang, Vergütung) werden hierdurch nicht geändert. may agency wird den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderung in Textform informieren und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird may agency den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist, so ist may agency dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, oder es zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
     

  4. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
     

  5. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
    a) individuelle in Textform abgeschlossene Vereinbarungen,
    b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen,
    c) die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort
  1. Der jeweilige Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von may agency zustande. may agency hält sich 14 Tage an ihr Angebot gebunden.
     

  2. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von may agency zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben in den jeweiligen Produkt- und Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
     

  3. may agency beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag und den zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem may agency unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung des Kunden im Sinne des § 5 dieser AGB gegeben.
     

  4. Im Rahmen von geschuldeten Dienstleistungen, z. B. Marketingleistungen, wird may agency ausschließlich beratend tätig, wobei kein konkreter Erfolg garantiert werden kann. may agency schuldet in diesem Fall nicht den von Kunden angestrebten Erfolg/Kundenzielsetzung der beauftragten Leistungen. Dem Kunden ist bewusst, dass insbesondere bei Marketingleistungen kein Erfolg in Gestalt verbesserter organischer Rankings geschuldet ist, da derartige Erfolge objektiv betrachtet nicht versprochen werden können, da diese ausschließlich im Ermessen des Suchmaschinenbetreibers liegen. Zudem ist eine ständig statische Platzierung einer erreichten und durch den Rankingbericht nachgewiesenen Platzierung nicht geschuldet. Darüber hinaus gilt folgendes:

    a) Soweit nach der individuellen Vereinbarung eine bestimmte Anzahl von Posts oder anderweitigen Veröffentlichungen im WWW geschuldet ist, bezieht sich diese Verpflichtung nur auf die einmalige Veröffentlichung im WWW und nicht auf eine dauerhafte öffentliche Zugänglichmachung.

    b) may agency ist zu einer Anpassung gestalteter Inhalte, Werbemittel, Kampagnen-Setups und Konzepte an sich ändernde rechtliche Vorgaben, Branchenstandards oder Richtlinien/Spezifikationen von Drittplattformen (z. B. Meta, Google, Ad-Server, E-Mail-Marketing-Tools) nicht verpflichtet. Solche Anpassungen sind nur geschuldet, wenn sie gesondert beauftragt und vergütet werden.

    c) Wartungs- oder Supportleistungen seitens may agency erfolgen in der Regel durch Fernwartung. may agency schaltet sich über einen nach eigenem Ermessen zu wählenden Zugang oder vom Kunden bereitgestellte Netzwerkzugänge auf das Kundensystem. Zur Erbringung von Leistungen kann may agency nach eigenem Ermessen auch zum Ort des Kunden fahren. Ein über die Pflichten aus diesem Vertrag hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.

    d) Supportanfragen hat der Kunde telefonisch an 0173 7942355 oder per E-Mail an hey@mayagency.de zu richten.

    e) Soweit vertraglich geschuldet, erbringt may agency im Rahmen eines Betreuungsvertrags unterjährig Optimierungen, Reports und Aktualisierungen von Kampagnen- und Content-Maßnahmen. may agency erbringt keine Leistungen außerhalb des vereinbarten Kern-Leistungsumfangs, es sei denn, sie werden gesondert beauftragt.

    f) may agency wird etwaige Wartungs- oder Supportleistungen innerhalb der folgenden Servicezeiten erbringen: montags bis freitags, zwischen 10 und 16 Uhr. Die vorgenannten Servicezeiten gelten nicht an lokalen oder bundesweiten Feiertagen oder während der jährlichen Betriebsferien (24. Dezember bis 6. Januar).

    g) Servicezeiten im Sinne dieser Bestimmungen definieren sich als die Zeiten, innerhalb derer may agency die Erreichbarkeit für Störungsannahmen gewährleistet.

    h) may agency schuldet in diesen Zeiten lediglich eine Aufnahme des herangetragenen Themas, nicht jedoch eine sofortige Bearbeitung.

  5. Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Beendigung von Arbeitsschritten oder dem Auftrag selbst ereignen, verpflichten may agency nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse zu aktualisieren oder an den Kunden weitergegebene Informationen zu überarbeiten.
     

  6. Grundsätzlich schuldet may agency Dienstleistungen und rechnet diese nach Time and Material ab. Soweit ausnahmsweise Werkleistungen geschuldet werden, wird folgendes zusätzlich vereinbart:

    a) may agency stellt dem Kunden je nach vertraglicher Vereinbarung die vereinbarte Leistung in der jeweils aktuellen Version in einer marktüblichen Weise (Internet, Mail, Datenträger, etc.) entgeltlich zur Verfügung.

    b) Soweit Erstellung von Medien in Foto- oder Filmshootings geschuldet wird, ist insbesondere zu beachten, dass dies Ergebnisse eines kreativen Prozesses sind, die eines gestalterischen Spielraums bedürfen und nicht fehlerfrei machbar sind.

    c) Soweit die Erstellung eines gestalterischen Werkes oder konkreter Marketing-Assets (z. B. Corporate-Design, Layouts, Templates, Werbemittel, Landingpage-Designs, Mediapläne) geschuldet wird, ergibt sich der konkrete Leistungsumfang aus dem jeweiligen Angebot. may agency beseitigt nach Maßgabe der technischen und gestalterischen Möglichkeiten in angemessenem Zeitrahmen Mängel nach diesen Bestimmungen, soweit vertraglich geschuldet.

    d) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Performance (z. B. Reichweite, Klickzahlen, Rankings, Conversion-Rate). Bei laufenden Design- und Marketingleistungen ist may agency berechtigt, im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs Optimierungen und Anpassungen vorzunehmen, die dem aktuellen fachlichen Standardentsprechen. Wesentliche Leistungsmerkmale gemäß Angebot bleiben unberührt.
     

  7. Soweit may agency die mietvertragliche Überlassung von Speicherplatz schuldet, wird folgendes zusätzlich vereinbart:
    a) may agency überlässt dem Kunden zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen die jeweils im Rahmen eines Angebots näher definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten zur Verfügung. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Hauptvertrag.

    b) may agency trägt grundsätzlich dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

    c) Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Softwarehersteller und Drittdienstleister, auf die in den Angeboten Bezug genommen wird.
     

  8. ​may agency bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn may agency aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Bei laufenden Betreuungsverträgen ist may agency berechtigt, im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs und Budgets fachlich gebotene Optimierungen und Aktualisierungen z. B. an Designs und Kampagnen-Setups vorzunehmen, um Qualität, Effizienz und Compliance sicherzustellen. Wesentliche Leistungsmerkmale gemäß Angebot bleiben unberührt. Maßnahmen, die den Leistungsumfang erweitern oder das Budget erhöhen, werden vorher mit dem Kunden abgestimmt.
     

  9. Dem Kunden ist bekannt, dass Drittplattformen (z. B. Social Media, Suchmaschinen, Ad-Server) ihre Funktionen, Formate und Richtlinien ändern können. Signifikante Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der vorherigen Abstimmung.
     

  10. may agency ist berechtigt für sämtliche Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmen, zu beauftragen. Diese sind dann Erfüllungsgehilfen von may agency. may agency ist insbesondere dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragenstellung hinzuzuziehen, eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte Ressourcen zu ersetzen, Unterauftragnehmer natürlicher sowie juristischer Person, insb. Software Dritter einzusetzen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von may agency wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber may agency nicht nachkommt.
     

  11. Änderungen oder Zusatzleistungen, welche über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden von den Parteien gesondert vereinbart und sind gesondert mit dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.
     

  12. Je nach geschuldeter Leistung setzt may agency in bestimmten Situationen Software/Dienste von Dritten ein. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Leistung von may agency in diesen Fällen nur erbracht werden kann, wenn der Kunde den Nutzungsbedingungen dieser Anbieter zustimmt, erforderliche Konten einrichtet, Zugänge und Freigaben erteilt und – soweit erforderlich – Tracking-Technologien (z. B. Pixel, Tags) implementiert.
     

  13. Kommt may agency mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn may agency eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
     

  14. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von may agency, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
  1. Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen.
     

  2. Grundsätzlich wird die Leistung von may agency pro angefangene Viertelstunde abgerechnet. Etwaige weitere Kosten, wie Reise- und/oder Übernachtungskosten werden gesondert vorher vereinbart.
     

  3. Wird im Angebot ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei der angegebenen Vergütungshöhe um eine vorläufige Schätzung handelt, sind spätere Abweichungen durch eine Konkretisierung bzw. Fortschreibung der Projektplanung möglich.
     

  4. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
     

  5. Soweit eine laufende Betreuung vereinbart wird, werden die Leistungen monatlich abgerechnet. Die Vergütung wird im Voraus am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. may agency stellt die Rechnung zu Beginn der vertraglich festgelegten Leistungsperiode per E-Mail oder per Post zu.
     

  6. Bei Werkverträgen wird die Zahlung des Werklohns mit Abnahme zur Zahlung fällig.
     

  7. Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift, der vertraglich festgelegten Forderung, auf dem Konto von may agency ein.
     

  8. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber may agency in Textform zu erheben. Rechnungen von may agency gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
     

  9. Befindet sich der Kunde zwei Monate lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, ist may agency dazu berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten, laufende Leistungen zu unterbrechen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag ohne besondere vorherige Ankündigung fristlos zu kündigen.
     

  10. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen von may agency bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung durch den Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die may agency auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Vergütungsansprüche aus diesem Absatz sind im Rahmen gesetzlicher Ansprüche anzurechnen.

§ 4 Kündigung
  1. Soweit eine bestimmte Vertragslaufzeit und eine automatische Verlängerung zwischen den Parteien vereinbart wird, können beide Parteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum vereinbarten Vertragsende bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums mindestens in Textform kündigen, solange nichts anderes vereinbart ist.
     

  2. Verträge mit einer automatischen Beendigung bedürfen keiner Kündigung und enden automatisch mit Erreichen des Laufzeitendes.
     

  3. Bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende. 
     

  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    1. der Kunde seine Zahlung einstellt,

    2. der Kunde sich i. S. d. § 3 dieser Bedingungen, mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug befindet, und der Verzug bereits zwei aufeinander folgende Zahlungstermine umfasst,

    3. der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat,

    4. der Kunde seine Mitwirkungspflicht aus diesen Bedingungen nicht fristgerecht erbringt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend.
     

  2. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:

    a) Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber may agency unverzüglich mitzuteilen.

    b) 
    Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Daten, Inhalte, Prozessbeschreibungen, benötigte Zugangsberechtigungen und Benutzerdaten für alle im Rahmen des Projektes benötigten Systeme sowie weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen.  Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese may agency unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist der Kunde auch verpflichtet, may agency vor programmiertechnischen Änderungen oder Veränderungen an der Informationsarchitektur seiner Internetpräsenzen zu informieren und mit ihr abzuklären, inwieweit diese negativen Einfluss auf die Leistungen von may agency haben.

    c) 
    Der Kunde ist verpflichtet, die von may agency erbrachten Leistungen und erstellten Werke nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

    d) Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von may agency gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen, sofern may agency hiervon nicht Kenntnis bzw. grob fahrlässig Unkenntnis hat.

    e) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an may agency überlassenen Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder für die vertraglich vereinbarten, von may agency zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Er stellt may agency von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verwendung dieser überlassenen Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder und daraus folgenden Marken-, Urheber- und Wettbewerbsverletzungen frei. Etwaige Regressansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

    f) Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind. Er wird unmittelbar nach Vertragsschluss einen zuständigen Ansprechpartner benennen, der sämtliche Fragen der Projektdurchführung beantworten und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen treffen kann.

    g) Er wird, soweit nach Ermessen von may agency erforderlich, Arbeits- und Besprechungsräume sowie Zugang zu gängigen Kommunikationsmitteln (WLAN und Internet) bereitstellen.

    h) Er sorgt dafür, dass die Berater von may agency an allen für die Leistungserbringung notwendigen Besprechungen teilnehmen.

    i) Er stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehende Leistung, welche die Leistungserbringung von may agency beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und may agency alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

    j) may agency ist nicht verpflichtet, die Daten des Kunden oder dessen Internetpräsenzen auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüberhinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z. B. dann bestehen kann, wenn auf den Internetpräsenzen Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt may agency von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

    k) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Erstellung von Bild- und Tonaufnahmen einzuholen. Insbesondere ist er verpflichtet, Sorge im Zusammenhang mit zu fotografierenden Objekten zu tragen, insbesondere für eine rechtzeitige Anlieferung zu sorgen, entsprechenden Zugang zu verschaffen und etwaige Rechte mit darstellenden Personen zu klären. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Hauptvertrag.

    l) Im Falle von geschuldeten Hosting-Leistungen gilt zusätzlich folgendes: 

    i.    Sofern may agency dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten überlässt, kann der Kunde hierauf Inhalte bis zum vertraglich festgelegten Umfang ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird may agency den Kunden hierüber verständigen. may agency trägt in diesem Fall dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

    ii.    Der Kunde wird keine Inhalte zum Abruf anbieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.
    iii.    Er wird keine Ticker oder Adware auf seinen Internetpräsenzen benutzen oder Programme oder Inhalte verwenden, die das Regelbetriebssystem oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen können.  Er wird keine Spam-Mails versenden. Von diesem Verbot ist insbesondere auch die Versendung von unzulässiger und/oder unverlangter Werbung an Dritte umfasst.
    iv.    Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist dem Kunden untersagt.
    v.    Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig seine Einstellungen und Daten zu sichern, soweit diese Pflichten nach Art und Umfang des jeweiligen Vertrages nicht bei may agency liegen.
    vi.    Der Kunde wird, soweit nach Ermessen von may agency erforderlich, alle notwendigen Systeme auf technischer Ebene korrekt konfiguriert bereitstellen.
    vii.    Der Kunde wird von may agency erhaltene Zugangsdaten zur Erbringung der geschuldeten Leistungen geheim zu halten, Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen und den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde wird may agency unverzüglich unterrichten, wenn er den Verdacht hat, dass ein Zugang von nicht berechtigten Personen genutzt werden kann. Verletzt der Kunde oder ein von ihm bestimmter Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang die vorliegenden Bestimmungen, so kann may agency ohne vorherige Ankündigung den Zugriff aller Nutzer des Kunden unverzüglich sperren sowie die dadurch betroffenen Anwendungsdaten mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für may agency, ihre Kunden oder andere Nutzer erfolgt, so kann die Benachrichtigung erst nach der Sperrung erfolgen.
    viii.    Für den Fall, dass Leistungen von may agency von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
    ix.    Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

    m)    Im Fall von geschuldeten Marketingleistungen gilt darüber hinaus:
    i.   Der Kunde wird bei der Erstellung, Gestaltung und Betreuung von Internetpräsenzen und den diesbezüglichen Marketingkampagnen in zumutbarem Umfang mitwirken. Insbesondere wird er may agency in regelmäßigen Abständen und in einem zumutbaren Umfang Material für die Erstellung bestimmter Marketingkampagnen zur Verfügung stellen und die empfohlenen On-Page-Maßnahmen umsetzen sowie ein Analysetool mit Zugangsdaten auf seinen Internetpräsenzen installieren, bzw., soweit dies erforderlich ist, das Analysetool mit Unterstützung von may agency installieren lassen.
    ii.    Es obliegt dem Kunden, die von may agency für ihn verwendeten Anzeigen, Keywords und Einstellungen auf seinen Internetpräsenzen in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle vier Wochen, auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und die von may agency erstellten Texte auf die rechtliche Zulässigkeit, insbesondere auf Verstöße gegen das Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht sowie sonstige Rechte Dritter zu überprüfen.
    ii.    Treten Probleme auf, die gegen die Richtlinien der Suchmaschinen verstoßen, ist der Kunde nach Anleitung durch may agency verpflichtet, aktiv und fristgerecht an einer Lösung mitzuwirken.
     

  3. Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden, steht may agency eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, zu.
     

  4. Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist may agency dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. may agency ist dazu berechtigt in diesem Fall, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
     

  5. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber may agency geltend machen, wird may agency den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, may agency insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, may agency bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit may agency kein Mitverschulden zur Last fällt.

§ 6 Haftung / Gewährleistung
  1. Der Kunde übernimmt die unbeschränkte Haftung für alle Schäden, die may agency in Folge einer nicht erbrachten bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachten Mitwirkungspflicht des Kunden nach § 5 dieser Bedingungen entstehen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweils nicht erbrachte bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachte Mitwirkungspflicht nicht ursächlich für den Schaden ist.
     

  2. may agency haftet nicht für die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften und/oder Rechte Dritter in Bezug auf Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien, die von den Kunden für die zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt werden oder in dessen Namen durch may agency veröffentlicht werden.
     

  3. may agency erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik. Maßgeblich ist der Stand der Technik in der jeweils vorletzten oder letzten veröffentlichten Version der genutzten Software oder Server. Bei der Erbringung ihrer Leistungen schuldet may agency die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob may agency ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann und kreative und/oder technisierte Leistungen nicht fehlerfrei machbar sind. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität der jeweiligen Leistung richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.
     

  4. may agency gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 98,5 % im Jahresmittel. may agency haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass der Server vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als 1,5 % eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von may agency liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
     

  5.  Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet may agency insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von may agency gehört.
     

  6.  Für Mietverträge gilt ergänzend wie folgt: Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von may agency durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programmes oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten monatlichen Pauschale durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von may agency für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
     

  7. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von may agency zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von may agency ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
     

  8. Die Verjährung bei Werkleistungen beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme, wobei die Ansprüche nach § 634 Nr. 1, 2 und 4 bei Werken, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in er Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, nach einem 1 Jahr verjähren.
     

  9. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen. Sie muss folgendes enthalten: eine genaue Beschreibung des Problems (soweit für das Verständnis erforderlich inkl. Screenshots), ggf. eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann und die Benennung eines aussagefähigen Ansprechpartners zur Problemstellung.
     

  10. Der Kunde wird may agency bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
     

  11. Die Mängelbeseitigung durch may agency kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.
     

  12. Solange der Kunde die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist may agency berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
     

  13. may agency haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
     

  14. Für sonstige Schäden haftet may agency nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
     

  15. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
     

  16. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
     

  17. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von may agency.
     

  18. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
     

  19. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von may agency.

§ 7 Nutzungsrechte
  1. Sämtliche Rechte an jedwedem Inhalt, insbesondere auch Lizenzen und Rechte an verwendeter Software, die durch may agency zur Leistungserbringung erworben oder genutzt werden, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich may agency zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden.
     

  2. Soweit durch may agency im Rahmen der Leistungserbringung Inhalte erstellt werden – z. B. Texte, Grafiken, Bilder, Videos, Material jeglicher Art, Layouts, Designsysteme oder sonstige Werke und Arbeitsergebnisse, gleich ob diese urheberrechtlich geschützt sind oder nicht – verbleiben sämtliche Rechte hieran, insbesondere Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Nutzungsrechte, bei may agency, soweit dem Kunden nicht in diesen Geschäftsbedingungen oder in einer Individualvereinbarung ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden.
     

  3. Bei geschützten Werken, die von may agency innerhalb eines Vertragsverhältnisses erschaffen werden, erhält der Kunde – soweit nichts anderes vereinbart wird – mit der vollständigen, vertraglich vereinbarten Zahlung die nicht ausschließlichen, zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte (bei Miete auf die Vertragslaufzeit begrenzt) an allen von may agency erbrachten Leistungen, entsprechend der vertraglich vereinbarten und vorgesehenen Nutzung. Bei wiederkehrenden Leistungen (zum Beispiel Miete), gilt diese Übertragung nur mit Zahlung des jeweiligen monatlichen Mietzinses. Die Einräumung von Nutzungsrechten bezieht sich ausschließlich auf die vertraglich vereinbarten Endfassungen der jeweiligen Leistungen. Sämtliche Rechte an offenen/editierten Projektdateien und Rohmaterialien verbleiben ausschließlich bei may agency, soweit nicht abweichend vereinbart.
     

  4. Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt sich ausschließlich auf das bestimmungsgemäße Nutzen der erstellten Werke. Ein anderweitiges Verwenden etwaiger Inhalte ist nicht gestattet. Der Kunde darf insbesondere die erstellten Werke ohne Einwilligung von may agency über die vereinbarte Nutzung hinaus nicht vervielfältigen und/oder sonst wie verbreiten. Ein Verstoß gegen diese Regelungen führt zu verschiedenen Ansprüchen von may agency, wie zum Beispiel Unterlassung und Schadensersatz.
     

  5. Soweit die Parteien im Einzelfall ausdrücklich die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte („Buyout“) vereinbaren und der Kunde die hierfür geschuldete zusätzliche Vergütung vollständig entrichtet hat, räumt may agency dem Kunden abweichend von Absatz 3 und 4 ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Einzelfall bezeichneten Leistungen ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst – soweit nicht anderweitig beschränkt – das Recht, die Leistungen ganz oder teilweise in allen bekannten Nutzungsarten zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, zu bearbeiten und umzugestalten sowie die eingeräumten Nutzungsrechte zu übertragen oder zu unterlizenzieren, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Zuvor bestehende Urheber und Nutzungsrechte von may agency (insbesondere Methoden, Gestaltungsprinzipien, Templates, Designsysteme, Libraries, Vorlagen), an offenen/editierten Projektdateien sowie an Drittmaterial verbleiben hiervon unberührt, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
     

  6. Der Kunde räumt may agency ein auf die Dauer der Vertragsbeziehung begrenztes Recht zur Nutzung seiner Marken und Unternehmenskennzeichen sowie ein zeitlich begrenztes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht in Bezug auf die Texte und/oder sonstigen Werke seiner Internetpräsenzen ein.
     

  7. may agency ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/Weiterentwicklungen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.
     

  8. Für den Fall, dass may agency im Rahmen der Vertragsanbahnung Inhalte gleich welcher Art zum Zwecke des Vertragsschlusses vorstellt/übergibt/auf sonstige Art zur Kenntnis gereicht, dürfen diese Vorschläge nicht ohne vorherige Zustimmung durch may agency verwendet werden. Nutzungsrechte hieran werden ohne gesonderte Vereinbarung nicht übertragen. Auch für den Fall, dass für die Präsentation von Inhalten in diesem Zusammenhang ein Honorar gezahlt wird, wird damit nur der für die Erstellung der Vorschläge angefallene Aufwand vergütet; hierdurch findet keine Übertragung von Nutzungsrechten statt.
     

  9. Der Kunde verpflichtet sich, Copyright-Vermerke und Eigentumshinweise von may agency nicht zu entfernen.

§ 8 Abnahme von Werkleistungen
  1. Grundsätzlich rechnet may agency ihre Leistungen immer nach Time and Material ab, sodass grundsätzlich nicht von Werkverträgen auszugehen ist. Soweit es sich bei der geschuldeten vertraglichen Leistung dennoch ausnahmsweise um eine Werkleistung handelt, wird may agency dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen und ihm die Leistung zur Abnahme bereitstellen.
     

  2. Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Beendigung von Arbeitsschritten oder dem Auftrag selbst ereignen, verpflichten may agency nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse zu aktualisieren oder an den Kunden weitergegebene Informationen zu überarbeiten.
     

  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und may agency etwaige Mängel binnen 10 Werktagen in Textform mitzuteilen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
     

  4. Einzelne Leistungen von may agency können Gegenstand von Teilabnahmen sein. Hat der Kunde eine vorbehaltlose Teilabnahme erklärt, kann er eine Verweigerung der Gesamtabnahme nicht auf Mängel der entsprechend abgenommenen Teilleistung stützen, welche bereits im Zeitpunkt der Teilabnahme für ihn erkennbar waren und nicht gerügt wurden. Sollte der Kunde trotz des endgültigen Scheiterns der Gesamtabnahme entsprechend abgenommene Teilleistungen produktiv genutzt haben, wird er may agency für die gezogenen Nutzungen einen angemessenen Wertersatz bezahlen.
     

  5. Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die Werkleistungen als abgenommen.
     

  6. Nimmt der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
     

  7. Auf Verlangen von may agency sind auch Teile der Leistung besonders abzunehmen.
     

  8. Die Abnahme bedarf grundsätzlich einer Erklärung mindestens in Textform.
     

  9. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.

§ 9 Höhere Gewalt

may agency ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 10 Schlussbestimmungen
  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz von may agency in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.
     

  2. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
     

  3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 22.01.2026

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